Krankenhausreform und Transparenzgesetz: Neuerungen für Patient*innen und Klinikpersonal

Maxi Florentine Siebert, 02.03.2024

Grafik zu Gesundheit und Medizin
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Am 22. März diesen Jahres soll das vielfach diskutierte Krankenhaustransparenzgesetz im Bundesrat beschlossen werden. Bereits kurz danach soll nach den Plänen von Gesundheitsminister Lauterbach die Krankenhausreform folgen. Welche Änderungen diese Vorhaben umfassen und welche Implikationen sich daraus für Patient*innen und Klinikpersonal ergeben diskutieren wir in diesem Beitrag.

Krankenhausreform

„Ohne Reform werden viele Krankenhäuser ungesteuert Insolvenz anmelden müssen. Mit der Reform bekommen Krankenhäuser wieder eine Perspektive.“

Mit diesem Appell begründet Lauterbach den dringenden Handlungsbedarf hinsichtlich einer Umstrukturierung der Krankenhauslandschaft. Nachdem Krankenhäuser insbesondere durch das System der Fallpauschalen (DRGs) starken ökonomischen Zwängen ausgesetzt waren, wären viele dieser Kliniken von einer Schließung bedroht, sofern baldige Novellierungen ausblieben. Um dieses drohende „unkontrollierte Kliniksterben“ abzuwenden, plant der Minister eine umfassende Reform, mit der drei zentrale Ziele verfolgt werden: die Sicherung und Steigerung der Qualität von Behandlungen, die Entökonomisierung sowie die Entbürokratisierung des Systems. Ergänzend ist die Gewährleistung von Versorgungssicherheit, als Aspekt der Daseinsvorsorge, ein zentrales Anliegen. Anstelle der Finanzierung mittels Fallpauschalen sollen Kliniken zukünftig Vorhaltepauschalen bekommen. Demnach erhalten Kliniken eine Existenzgarantie, die unabhängig von der Anzahl der Behandlungen ausgezahlt wird. Durch diese neue Sicherheit werden Krankenhäuser von finanziellen Anreizen befreit. Somit soll eine stärkere Fokussierung auf die Qualität der Versorgung ermöglicht werden.

Krankenhaustransparenzgesetz

Flankiert wird die Krankenhausreform durch das Krankenhaustransparenzgesetz. Das Gesetz bildet die Basis für die angestrebte Veröffentlichung von Leistungs- und Strukturdaten deutscher Krankenhäuser. Durch die öffentliche, niedrigschwellig zugängliche Aufbereitung dieser Daten soll Patient*innen die Möglichkeit gegeben werden, sich über die Qualität und Spezialisierung von Kliniken zu informieren. Patient*innen sollen so erkennen können, welche Klinik im Hinblick auf individuelle Gesundheitsprobleme besonders geeignet ist, wie gut die Versorgungsqualität des jeweiligen Krankenhauses ist und wie die pflegerische und ärztliche Personalausstattung aussieht.

Viele Bundesländer zeigen eine kritische Haltung gegenüber des geplanten Gesetzes. So wird befürchtet, dass der Bund indirekt in die Krankenhausplanung eingreift, die grundsätzlich Ländersache ist. Gleichzeitig äußern die Länder deutliche Forderungen nach einer Erhöhung der finanziellen Mittel sowie kurzfristigen Hilfen für angeschlagene Kliniken, die der Gesundheitsminister jedoch entschieden ablehnt. Ob eine Einigung unter Zustimmung der Länder, trotz deutlicher Gegenstimmen möglich ist, wird sich in den kommenden Wochen zeigen.

Reform auch für Klinikpersonal?

Im Eckpunktpapier zur Krankenhausreform wird vorgesehen, dass ausschließlich notwendige Kliniken die genannte finanzielle Unterstützung erhalten sollen. Demzufolge wird erwartet, dass einige Krankenhäuser, insbesondere in westdeutschen Großstädten, wo es, so Lauterbach, ein Überangebot an Kliniken gebe, abgebaut werden. Das Personal solcher Kliniken werde dringend an anderen Standorten gebraucht. Darüber hinaus könnten Kliniken durch Medizinische Versorgungszentren (MVZs) ersetzt werden, die einen alternativen Arbeitsplatz bieten. Durch die angestrebte Spezialisierung und die Fokussierung auf versorgungsrelevante Kliniken könnte eine bessere Auslastung der Personalkapazitäten erreicht werden. Das Pflegebudget bleibt von den Änderungen jedoch unberührt. Personalkosten für Pflege am Bett werden weiterhin krankenhausindividuell, nach dem Selbstdeckungsprinzip, durch das Pflegebudget finanziert.

Zu den Plänen gehört darüber hinaus, dass zukünftig mehr Behandlungen ambulant anstatt stationär erfolgen sollen. Diese Veränderung könnte mehr Einsätze am Tag bei weniger Nachtschichten ermöglichen. Das zur Verfügung stehende Personal soll so insgesamt effizienter eingesetzt werden.

Der Konzernbetriebsrat der Asklepios-Kliniken sieht für eine grundliegende Krankenhausreform weiteren Handlungsbedarf. So fordert die Vertretung der ca. 68.000 Beschäftigten einen stärkeren Fokus auf das Klinikpersonal, einschließlich der Einhaltung von Tarifverträgen, die Umsetzung einer bedarfsgerechten Personalbemessung und im Zuge dessen die Entlastung alle Beschäftigten. Diese Forderungen blieben bisher, so der Betriebsbeirat, unberührt.

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